Mit über 18.000 Studierenden und über 500 Professorinnen und Professoren widmen wir uns als eine der größten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Deutschland einem umfassenden Themenspektrum aus Wirtschaft, Technik, Sozialem und Design. Wir sehen unsere Herausforderung und Verpflichtung in einer aktiven Zukunftsgestaltung durch Lehre, Forschung und Transfer. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft ist für uns von zentraler Bedeutung. Die Hochschule München versteht sich als weltoffene Wissenschaftseinrichtung, die wertschätzend mit Vielfalt und Gleichstellung umgeht.
An der Hochschule München ist zum 01.10.2026 (Beginn Wintersemester 2026/2027) die Stelle
zu besetzen.
Die Präsidentin oder der Präsident ist in herausgestellter Position für die Hochschule München und ihre strategische Entwicklung verantwortlich. Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber vertritt die Hochschule nach außen, gibt Initiativen zur Entwicklung der Hochschule und entwirft Grundsätze der hochschulpolitischen Zielsetzung.
Im Einklang mit den strategischen Zielen der Hochschule wird erwartet, dass die zukünftige Präsidentin oder der Präsident die digitale Transformation der Organisation vorantreibt. Überdies soll die Internationalisierung der Hochschule München in der Lehre und der Forschung durch die zukünftige Amtsinhaberin oder den Amtsinhaber gestärkt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Positionierung der Hochschule München als führende Entrepreneurial Hochschule, die Unternehmergeist und Innovation in Forschung, Lehre und Transfer integriert. Der Integration nachhaltiger Prinzipien und der Gleichstellung in die Bereiche der Hochschule werden besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Im Fokus steht zudem die „Hochschule der Zukunft“ auf Basis neuer Vorstellungen und Vorgehensweisen.
Gesetzliche Anforderungen:
Zur Präsidentin oder zum Präsidenten kann bestellt werden, wer der Hochschule als Professorin oder Professor angehört oder wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
Des weiteren ist wünschenswert:
Sie sind eine Persönlichkeit, die langjährige Leitungserfahrung im Wissenschaftsbereich besitzt und/oder ausgeprägte Erfahrungen im Hochschulmanagement mitbringt. Sie verfügen über einschlägige Kenntnisse im nationalen und internationalen Wissenschaftssystem und insbesondere in der Hochschulpolitik. Sie sind in der Lage, das Profil der Hochschule München in interdisziplinärer Weise auf den hochschulisch besonders relevanten Ebenen der Lehre, der Forschung und des Transfers weiterzuentwickeln.
Sie gestalten strukturelle Anpassungen in Zusammenarbeit mit den Gremien (u.a. dem Hochschulrat, dem Senat und der Erweiterten Hochschulleitung) sowie den Fakultäten konstruktiv, um die regionale, nationale und internationale Positionierung der Hochschule München als attraktiver Standort mit seinen innovativen Lehr-, Forschungs- und Transfereinrichtungen langfristig zu sichern. Sie sollten die Fähigkeit haben, regionale und internationale Vernetzung zu pflegen und weiter auszubauen.
Sie zeigen Präsenz am Campus und sind eine zugewandt agierende Führungspersönlichkeit, die herausragende Kommunikations-, Kooperations- und Integrationsfähigkeiten besitzt, visionär denkt und strategisch handelt.
Rahmenbedingungen:
Die Präsidentin oder der Präsident wird vom Hochschulrat der Hochschule München gewählt und der Staatsministerin oder dem Staatsminister für Wissenschaft und Kunst zur Bestellung vorgeschlagen.
Die Präsidentin oder der Präsident wird zur Beamtin oder zum Beamten auf Zeit (Besoldungsgruppe: W3 + Zulage) ernannt oder, sofern sie oder er nicht vor der Bestellung bereits als Professorin oder Professor im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit an einer Hochschule des Freistaates Bayern steht, in einem befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt. Die Amtszeit umfasst zwölf Semester, einschließlich des Semesters, in dem die Bestellung wirksam wird. Eine Wiederwahl ist bis zu einer maximalen Amtszeit von 24 Semestern zulässig.
Die Präsidentin oder der Präsident ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der an der Hochschule tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Dienst des Freistaates Bayern stehen, sowie der Kanzlerin oder des Kanzlers.
Die Rechtsstellung und die Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten sind in Artikel 31 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes festgelegt.
Die Hochschule München strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Leitungspositionen an und fordert qualifizierte Frauen daher ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Die Hochschule München wird bei der Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten durch die Jack Russell Consulting GmbH unterstützt.
Bewerben Sie sich gerne über unser Online-Portal bis zum 14. Juli 2025.
Bei Rückfragen zur ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich gerne an AltoPartners Deutschland | Jack Russell Consulting GmbH
Andrea Brand, Managing Partner, a.brand@altopartners.de
Ainmillerstraße 38, 80801 München